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Das UN-Kaufrecht gilt weltweit für Kaufverträge über Waren, wenn die Vertragsparteien ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben. Neben Kaufverträgen umfaßt das Abkommen auch Werklieferungsverträge.
Dieser Großkommentar erläutert ausführlich alle Vorschriften des Abkommens und des deutschen Vertragsgesetzes.
Ferner bietet der Kommentar Rechtsprechungsnachweise und enthält alle wichtigen Urteile sowie die wesentliche Literatur aus dem In- und Ausland.
Schwerpunkte der Erläuterung sind:
Zustandekommen des Vertrags
Form
Änderung
Pflichten des Käufers und Verkäufers
Folgen und Nichterfüllung oder Schlechterfüllung