Unabhängigkeit der Medien Sechstes Rundfunkforum : Sechstes Rundfunkforum (REM - Recht der elektronischen Massenmedien 8) (Band 8. 2011. XVI, 150 S.)

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Unabhängigkeit der Medien Sechstes Rundfunkforum : Sechstes Rundfunkforum (REM - Recht der elektronischen Massenmedien 8) (Band 8. 2011. XVI, 150 S.)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783214164294

Description


(Text)

Die Notwendigkeit unabhängiger Medien ist unbestritten. Wie hingegen eine solche Unabhängigkeit gewährleistet werden kann, ist eine komplexe Frage, der sich die Autoren dieses Tagungsbandes widmen:




- Wie werden die Medien vor staatlichem Einfluss geschützt?

- Wie schützt der Staat die Medien vor politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme?

- Was sind die Unterschiede zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk?

- Wie begegnet man dem Unabhängigkeitsanspruch des Medienmitarbeiters gegenüber dem jeweiligen Medium selbst?

- Effektive Regulierung oder Selbstregulierung der Medien - gibt es eine gesunde Balance?




Der Band 8 der Schriftenreihe zeigt die Probleme auf, evaluiert Lösungsmodelle und entwickelt Umsetzungsvorschläge für das österreichische Rundfunkrecht.




(Author portrait)
Walter Berka, geb. 1948; seit 1994 Universitätsprofessor am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Salzburg.Dr. Michael Holoubek, Universitätsprofessor am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien, Mitglied des Verfassungsgerichtshof.Dr. iur, Dr. rer. soc. oec. Christoph Grabenwarter ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. Davor war er als Universitätsassistent an der Universität Wien, als Gastprofessor an der Universität Linz sowie jeweils als Universitätsprofessor an den Universitäten Bonn und Graz tätig. Seit 2005 ist Christoph Grabenwarter Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Europäischen Verfassungs-und Verwaltungsrechts, des Europäischen und Internationalen Menschenrechtsschutzes, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Staatskirchenrechts.

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