Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB) : Band 6/1a, Schuldrecht 4/1a, §§ 435-439 (Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)) (13. Aufl.)

個数:
  • 予約

Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB) : Band 6/1a, Schuldrecht 4/1a, §§ 435-439 (Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)) (13. Aufl.)

  • 現在予約受付中です。出版後の入荷・発送となります。
    重要:表示されている発売日は予定となり、発売が延期、中止、生産限定品で商品確保ができないなどの理由により、ご注文をお取消しさせていただく場合がございます。予めご了承ください。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783170418103

Description

Die Inhalte der im kaufrechtlichen Band 6/1a kommentierten 435 bis 439 BGB sind in jüngster Zeit in vielen Bereichen insbesondere durch die Warenkauf-Richtlinie und die Rechtsprechung des BGH sowie des EuGH weiterentwickelt worden. Die Kommentierung der Rechtsmängelhaftung ( 435 BGB) behandelt im Rahmen eines Schwerpunkts die Abgrenzung zwischen Rechts- und Sachmangel, vor allem bei Vorliegen öffentlich-rechtlicher Verwendungsbeschränkungen. Breiten Raum nimmt auch die Behandlung der Beschränkungen in Gestalt von Immaterialgüterrechten sowie dinglichen und obligatorischen Rechten Dritter ein. Die Kommentierung des 436 BGB betrifft die beim Grundstückskauf sehr bedeutsame Frage der Kostentragung in Bezug auf Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge (Abs. 1) sowie hinsichtlich der öffentlichen Abgaben und Lasten (Abs. 2). Bei der Bearbeitung der zentralen Gewährleistungsregelung des 437 BGB stehen das Rangverhältnis zwischen Nacherfüllung ( 437 Nr. 1 BGB) und den sekundären Gewährleistungsrechten Rücktritt und Minderung ( 437 Nr. 2) sowie Schadensersatz ( 437 Nr. 3) sowie die Voraussetzungen dieser sekundären Rechte im Vordergrund. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Konkurrenzverhältnis zwischen kaufrechtlicher Gewährleistung einerseits und Anfechtung, culpa in contrahendo, Störung der Geschäftsgrundlage, Deliktsrecht sowie Bereicherungsrecht andererseits.Die Kommentierung der Verjährungsregelung des 438 BGB bezieht sich zunächst auf die Voraussetzungen der neben der zweijährigen Regelverjährungsfrist (Abs. 1 Nr. 3) bestehenden Sondertatbestände mit längeren Fristen (Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2). Hinzu kommen insbesondere die Voraussetzungen des Verjährungsbeginns durch Ablieferung oder Übergabe ( 438 Abs. 2), die Verjährung bei Arglist des Verkäufers ( 438 Abs. 3 BGB) sowie die verjährungsrechtlichen Besonderheiten der Gestaltungsrechte Rücktritt und Minderung ( 438 Abs. 4 und Abs. 5 BGB). Die zentrale Nacherfüllungsnorm des 439 BGB setzt zum großen Teil seit dem 1.1.2022 die Vorgaben der Warenkauf-Richtlinie um, die an die Stelle der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie getreten ist. 439 Abs. 1 BGB regelt das Wahlrecht des Verkäufers zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kommentierung behandelt insoweit neben den Grundsatzfragen des Wahlrechts die einzelnen Voraussetzungen der beiden Nacherfüllungsvarianten. Einen Schwerpunkt bildet hier die Bestimmung des für viele Fragen bedeutsamen Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die insoweit einschlägige Rechtsprechung des EuGH zu den unionsrechtlichen Vorgaben. Eine große Relevanz hat auch die Regelung des 439 Abs. 2 BGB zur Tragung der Nacherfüllungskosten. Die lange umstrittene und vom EuGH für den Verbrauchsgüterkauf bejahte Verpflichtung des Verkäufers zur Übernahme der Aus- und Einbaukosten im Falle des Einbaus einer mangelhaften Sache ist seit dem 1.1.2018 im eingefügten Abs. 3 des 439 BGB geregelt, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchsgüterkäufe, so dass auch Käufer, die als Werk- oder Bauunternehmer die Kaufsache in eine andere Sache einbauen, die Erstattung ihrer Aufwendung verlangen können. Die Kommentierung des 439 Abs. 4 BGB zur absoluten und relativen Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Nacherfüllungsart behandelt insbesondere die Änderungen auf Grundlage der Warenkauf-Richtlinie. Einen weiteren Bearbeitungsschwerpunkt bildet die in 439 Abs. 6 BGB geregelte Durchführung der Ersatzlieferung einschließlich der Ansprüche auf Nutzungs-, Verwendungs- und Wertersatz sowie die im Rahmen der Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie ausdrücklich statuierte Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme der mangelhaften Sache. Bandredaktor ist Herr Prof. Dr. Johannes Wertenbruch. Bearbeitet ebenfalls von Herrn Prof. Dr. Johannes Wertenbruch sowie von Herrn Dr. Michael Matthiessen.

最近チェックした商品