Full Description
In der Europäischen Union sind die Vorschriften des Internationalen Sachenrechts bislang nicht vereinheitlicht, weshalb die Mitgliedstaaten weiterhin auf ihre jeweiligen nationalen Regelungen des Internationalen Privatrechts zurückgreifen. Nina Fischer beschreibt, welche Schwierigkeiten für den Binnenmarkt und den einheitlichen Rechtsraum damit einhergehen und benennt die Vereinheitlichung des Internationalen Sachenrechts durch die Europäische Union als notwendigen Bestandteil der Lösung. Nach einem Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Vereinheitlichung und über die bereits vorhandenen Ansätze werden mittels einer rechtsvergleichenden Umschau zu den mitgliedstaatlichen Kodifikationen des Internationalen Sachenrechts die für eine Vereinheitlichung relevanten Fragestellungen festgelegt. Es folgt eine kurze Auseinandersetzung mit den bei der Vereinheitlichung anzuwendenden Methoden und den mit ihr verfolgten Zielen. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die rechtsvergleichenden Untersuchungen der mitgliedstaatlichen Kodifikationen sowie weiterer ausgewählter Rechtstexte und die darauf basierenden Diskussionen der möglichen Lösungen für die einzelnen Fragestellungen im Hinblick auf die zuvor erörterten Ziele. Abschließend wird der Regelungsvorschlag in einer deutschen, einer englischen und einer französischen Fassung präsentiert. Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt bleibt dabei der Belegenheitsort. Diese Anknüpfung wird ergänzt durch einige eng umrissene Ausnahmen. In klar festgelegten Grenzen wird die Rechtswahl zugelassen. Zentral ist eine detaillierte Regelung des Statutenwechsels.
Contents
Einleitung
Kapitel 1 Die Ausgangslage für eine Rechtsvereinheitlichung
Kapitel 2 Rechtsvergleichender Überblick über das Internationale Sachenrecht in Europa
Kapitel 3 Regelungsmethode und -ziele im Internationalen Sachenrecht der Europäischen Union
Kapitel 4 Anwendungsbereich und Umfang des Regelungsvorschlags sowie Begriffsbestimmungen
Kapitel 5 Grundsatz der lex rei sitae und Statutenwechsel
Kapitel 6 Ausnahmen von der lex rei sitae
Kapitel 7 Regelungsvorschlag



