Full Description
EU-Verordnungen enthalten zunehmend Regelungen, die mitgliedstaatlichen Behörden unmittelbare verwaltungsrechtliche Eingriffsbefugnisse einräumen. Diese "EU-Befugnisnormen" stellen nicht nur den nationalen Amtswalter als Rechtsanwender, sondern auch den mitgliedstaatlichen Gesetzgeber vor Herausforderungen. So ist Letzterer häufig versucht, die unionalen Regelungen durch begleitende eigene Rechtsetzung in das nationale Verwaltungsrechtsverständnis zu "übersetzen", um dem national vorgeprägten Rechtsanwender den Vollzug zu erleichtern. Rudi Lang beleuchtet die kompetenzrechtlichen Grundlagen für EU-Befugnisnormen und untersucht, welche Möglichkeiten und Grenzen für mitgliedstaatliche Rechtsetzung im Zusammenhang mit EU-Befugnisnormen noch bestehen. Als entscheidender primärrechtlicher Maßstab erweist sich dabei die bislang wenig beachtete Vorschrift des Art. 2 AEUV. Darüber hinaus zeigt der Autor auf, dass die nationale Rechtsanwendung umfassenderer unionaler Determinierung unterliegt als bisher angenommen wird.
Contents
Einführung
A. Gegenstand und Zielsetzung der Untersuchung
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands
C. Forschungsstand
D. Gang der Untersuchung
Teil 1: Begriffsbestimmung und Abgrenzungen
A. Begriff der EU-Befugnisnorm
B. Allgemeine Abgrenzungen
C. Konkrete Leitlinien zur Identifikation von EU-Befugnisnormen anhand von Beispielen
D. Zusammenfassung
Teil 2: EU-Befugnisnormen als Gegenstand unionaler Rechtsetzung
A. EU-Kompetenz zur Regelung von Befugnisnormen
B. Kompetenzausübungsschranken
C. Zwischenergebnis zur Kompetenzmäßigkeit von EU-Befugnisnormen
Teil 3: EU-Befugnisnormen und nationale Rechtsetzung
A. Allgemeines Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht
B. Mitgliedstaatliche Regelungsbefugnisse im Lichte der Sperrwirkung des Unionsrechts
C. Möglichkeiten nationaler Rechtsetzung im Zusammenhang mit EU-Befugnisnormen
D. Beispiele
E. Zwischenfazit zu nationaler Rechtsetzung im Kontext von EU-Befugnisnormen
Teil 4: EU-Befugnisnormen und nationale Rechtsanwendung
A. Die mitgliedstaatliche Verwaltung als Verpflichtungsadressatin des Unionsrechts
B. Unionsrechtlicher Rahmen des indirekten Vollzugs
C. Maßstäbe für den Vollzug von EU-Befugnisnormen und nationalem „Begleitrecht"
D. Zusammenfassung
Zusammenfassung in Thesen