Absolute Wirkung obligatorischer Rechte : Das schuldvertragliche Recht zur Sachnutzung als allseitig geschütztes Herrschaftsrecht (Jus Privatum) (2025. 493 S. 232 mm)

個数:

Absolute Wirkung obligatorischer Rechte : Das schuldvertragliche Recht zur Sachnutzung als allseitig geschütztes Herrschaftsrecht (Jus Privatum) (2025. 493 S. 232 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783161646751

Description


(Short description)
Das schuldvertragliche Recht zur Nutzung einer fremden Sache entfaltet, anders als allgemein angenommen, nicht nur relative Wirkung zwischen den Vertragsparteien. Vielmehr stellt sich das obligatorische Recht als ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht dar.
(Text)
Die Nutzung fremder Sachen auf schuldvertraglicher Grundlage ist zentraler Bestandteil des Rechts- und Wirtschaftslebens. Kernelement dieser Gebrauchsüberlassung ist das obligatorische Nutzungsrecht, das gemeinhin als eine rein relative Befugnis im Verhältnis zum Vertragspartner verstanden wird. Gleichwohl ist ein absoluter Schutz gegenüber Dritten anerkannt, dies allerdings nur, wenn und weil neben das obligatorische Recht zusätzlich der Sachbesitz tritt. Für diese Sichtweise fehlt es jedoch an einer überzeugenden Begründung: Die faktische Sachherrschaft kann den "dogmatischen Quantensprung" von Relativität zu Absolutheit nicht erklären. Überzeugender ist es, die allgemein akzeptierte These, obligatorische Rechte seien stets relative Rechte, zu hinterfragen und einen Gegenentwurf zu entwickeln: Das obligatorische Nutzungsrecht ist hiernach ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht.
(Table of content)
Einleitung und Grundlagen
1 These und Gegenstand der Untersuchung
Teil I Bewehrung des obligatorischen Nutzungsrechts nach herrschender Sicht
2 Absolute und relative Wirkung obligatorischer Rechte
3 Der hergebrachte Schutz obligatorischer Sachnutzungsrechte
4 Kritische Analyse der Kombinationstheorien
Teil II Dogmatische Neukonstruktion obligatorisch vermittelter Berechtigung
5 Das im Eigentum wurzelnde Nutzungsrecht
6 Absolute Bewehrung des Nutzungsrechts in concreto
7 Die Einräumung des Nutzungsrechts im Wege des verfügungsähnlichen Rechtsgeschäfts
8 Begrenzte Beständigkeit obligatorischer Berechtigung
Ergebnisse der Untersuchung
9 Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse
(Short description)
The contractual right to use another person's property is more than just a relative right, which in essence would limit it to the contracting parties. Rather, such an obligatory right does affect any third party because it constitutes an element of property rights and is derived from the property itself.
(Text)
The contractual right to use another person's property is more than just a relative right, which in essence would limit it to the contracting parties. Rather, such an obligatory right does affect any third party because it constitutes an element of property rights and is derived from the property itself.

最近チェックした商品