Description
(Text)
Gelingende Kommunikation zählt zu den Voraussetzungen gelingender Verfassungsstaatlichkeit. Recht lebt von Kommunikation. Was eine Vorschrift des Verfassungsrechts bedeutet, wird in einem Aushandlungsprozess erschlossen, an dem eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren teilnimmt. Alle Beiträge in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten müssen kommuniziert werden: Erst im kommunikativen Austausch entfaltet sich der Sinngehalt eines Rechtstextes und die Bedeutung dessen, was zwischen den Zeilen steht. Der vorliegende Band versammelt rechtspraktische und -wissenschaftliche sowie interdisziplinäre Perspektiven auf die Gelingensbedingungen und Misslingenserfahrungen von Verfassungsrechtskommunikation. Die Beiträge behandeln die divergenten Sprachen von Verfassung und Gesellschaft, die Gestaltung und Vermittlung von Judikaten durch Gerichte sowie die formelle und informelle Kommunikation zwischen den Gewalten und das Verfassungsrechtsgespräch über die Jurisdiktions- und Sprachgrenzen hinweg.
(Author portrait)
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts an der Humboldt-Universität zu Berlin.Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Toulouse I und Freiburg i.Br.; 2006 Promotion; 2015 Habilitation; Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Justus-Liebig-Universität Gießen.