Full Description
Die Insolvenzanfechtung ist für die Funktionsfähigkeit des Insolvenzverfahrens von essenzieller Bedeutung. Die mit ihr verbundenen Zwecke sind jedoch gefährdet, wenn das Verfahren grenzüberschreitende Züge annimmt. Der Insolvenzverwalter sieht sich dann mit hochkomplexen Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung konfrontiert. Ist die EuInsVO anwendbar, findet er darauf ausdrücklich Antworten. Außerhalb ihres Anwendungsbereichs, in wichtigen Jurisdiktionen wie den USA und England, verbleibt meist nur der Rückgriff auf die richterrechtlichen Grundsätze, die im Kontext des UNCITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency gelten. Jonas Schwarting untersucht in diesem unsicheren System, welche Wege zur (grenzüberschreitenden) Insolvenzanfechtung bestehen.
Contents
Kapitel 1: Einführung
A. Insolvenzanfechtung im UNCITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency
B. Ziel und Gegenstand der Arbeit
C. Gang der Untersuchung
Kapitel 2: Insolvenzanfechtung (im grenzüberschreitenden Verfahren)
A. Relevanz der Insolvenzanfechtung für das Insolvenzverfahren
B. Erhebliche nationale Unterschiede in der Ausgestaltung der Insolvenzanfechtung im Detail
C. Herausforderungen im grenzüberschreitenden Verfahren
D. Zusammenfassung
Kapitel 3: Wege zur grenzüberschreitenden Insolvenzanfechtung
A. EuInsVO als Musterbeispiel
B. Insolvenzanfechtungswege im Modellgesetz
Kapitel 4: Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens
A. Bedeutung der Anerkennungsentscheidung
B. Leitlinien der UNCITRAL zur Verfahrensanerkennung
C. USA
D. England
E. Vergleich und Bewertung
Kapitel 5: Insolvenzanfechtung nach ausländischem Recht
A. USA
B. England
C. Vergleich und Bewertung
Kapitel 6: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Insolvenzanfechtungsurteile
A. USA
B. England
C. Vergleich und Bewertung
Kapitel 7: Anwendung inländischen Insolvenzanfechtungsrechts zugunsten des ausländischen Insolvenzverfahrens
A. USA
B. England
C. Bewertung und Vergleich
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Ausblick



