Full Description
Das Verhältnis zwischen Grundrechten und Privatrecht ist mittlerweile auch international zu einem juristischen Schlüsselthema avanciert. Beispielhaft hervorzuheben ist der iberoamerikanische Rechtskreis, der die deutsche Drittwirkungsdiskussion partiell aufgegriffen hat, zugleich aber eigene Lösungswege beschreitet und von sehr unterschiedlichen rechtstatsächlichen, normtextuellen sowie staatstheoretischen Voraussetzungen geprägt wird.