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Das Werk untersucht den Insolvenztatbestand Überschuldung: Wie werden die Interessen von Gläubigern, Gesamtwirtschaft und Gemeinwohl geschützt? Deckt das Vermögen nicht mehr die Verbindlichkeiten, tragen die Gläubiger weitere Verluste. Nun greifen Selbstprüfungspflichten: Das StaRUG beugt einer Überschuldung vor. Anderenfalls folgen Haftung, Antragspflicht, Insolvenz bzw. Schutzschirm.
Dr. iur. Dr. rer. pol. Alp Kor, Klein Nordende.
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