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Description
(Text)
Die gesetzliche Konzeption der Kompetenzverteilung in der Aktiengesellschaft weist der Verwaltung die Aufgabe der Geschäftsführung zu und beschränkt die Aktionäre auf die Überwachung der Verwaltung durch Kontrollrechte. Der BGH hat in einer Reihe von Urteilen der Hauptversammlung Mitentscheidungsrechte in Leitungsangelegenheiten eingeräumt. Ziel der Abhandlung ist es, durch die Anwendung des ökonomischen Ansatzes zu klären, ob und inwieweit Mitentscheidungsrechte ihr programmatisches Versprechen - die Notwendigkeit und Überlegenheit gegenüber den Kontrollrechten - einhalten.