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Description
(Text)
Mit der Einführung von Kurzarbeit reagiert der Arbeitgeber in der Wirtschaftskrise auf einen ansonsten drohenden Personalabbau seiner Fachkräfte durch Entlassungen. Der Arbeitnehmer erhält Kurzarbeitergeld, das einen Teil des durch die Kurzarbeit entstandenen Lohnausfalls ersetzt.
Der Gesetzgeber hat unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise im November 2008 eine Ausweitung der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld verabschiedet. Durch das am 20.5.2008 im Kabinett beschlossene Kurzarbeitergeld plus soll befristet vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2010 hier noch einmal nachgebessert werden: Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird von 18 auf 24 Monate verlängert und dem Arbeitgeber wird die Möglichkeit eingeräumt, ab dem siebten Monat der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge voll auf die Bundesagentur für Arbeit abzuwälzen.
Die Broschüre zeigt dem Arbeitgeber und seinem (steuerlichen) Berater die Optionen auf, die auf der Basis der ab dem 1.7.2009 geltendenRechtslage für die Einführung von Kurzarbeit bestehen. Der Leitfaden stellt das Antragsverfahren chronologisch aus der Sicht des Arbeitgebers dar und enthält alle relevanten Formulare, die hier zu beachten sind.
(Author portrait)
Dieter Hold, Oberregierungsrat a.D., Referent. Langjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer Mittelbehörde, 20-jährige Tätigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in verschiedenen Referaten, so im Referat Arbeitsgesetzbuch, im Referat Betriebsverfassungsrecht, zuletzt im Referat Recht des Arbeitsverhältnisses, hier zuständig u.a. für Rechte und Pflichten des Arbeitnehmersund Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Datenschutz, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz und sonstige Fragen aus dem Arbeitsverhältnis.