Die Steuergeschichte des Römischen Reiches (2016. 64 S. 8 Abb. 220 mm)

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Die Steuergeschichte des Römischen Reiches (2016. 64 S. 8 Abb. 220 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783961465019

Description


(Text)
Für jegliche Staatlichkeit elementar ist die Verfügbarkeit sowie die Kontrolle und Verwaltung der relevanten Ressourcen, um überhaupt existieren zu können und den Bürgern Sicherheit durch den Unterhalt von Armee und Polizei, Zugang zu Bildungseinrichtungen und eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Das Römische Reich bildete in einem jahrhundertewährenden Prozess erstmals im europäischen Kulturraum eine organisierte Administration heraus, die in vielen Bereichen späteren Epochen als Vorbild diente.
So bedeutsam und geradezu überlebenswichtig die Steuern und die mit diesen befassten Verwaltungsorgane für das Römische Reich und seine Entwicklung waren, so wenig hat sich die historische Forschung bislang mit ihnen beschäftigt. Deshalb soll das vorliegende Buch allen Interessierten einen Über- und Einblick in die beinahe 2000jährige Steuergeschichte des römischen Imperiums bieten.
(Extract)
Textprobe:
Kapitel II: Die Zeit des Prinzipats (31 v. - 284 n. Chr.): Die Erhebung und Verwaltung der Steuern:
Augustus konnte die von ihm übernommenen und die ihm übertragenen Aufgaben naturgemäß nicht alleine bewältigen. So bediente er sich Beauftragter aus seinem persönlichen Umfeld, meist kaiserliche Freigelassene oder Sklaven, die in seinem Namen die Amtsgeschäfte besorgen sollten. Diesen stand wiederum ein Personal aus kaiserlichen Sklaven und Freigelassenen zur Verfügung. In rechtlicher Hinsicht waren diese privaten Interessensvertreter keinewegs Amtsträger. Da es sich jedoch um einflussreiche Positionen und priviligierte Stellungen im nahezu öfffentlichen Bereich handelte, wurden die Posten bereits seit spät-augusteischer Zeit von Rittern und auch Senatoren bekleidet. Es enstand im Laufe des ersten nach-christlichen Jahrhunderts eine echte Ritterlaufbahn (cursus publicus) - nicht zuletzt deshalb, weil die prinzipalen Ämter im Vergleich zu den republikanischen besoldet waren - in einem sich von provisorischen Anfängen entwickelnden und weitverzweigenden kaiserlichen Verwaltungsorganismus, denn "der mit der Konsolidierung und Kontinuierung der Kaisergewalt fortschreitende Ausbau des kaiserlichen Aufgabenkreises erforderte in zunehmenden Maße Kräfte, die dem Kaiser einen Teil der Geschäftslast abnahmen".
Während in den senatorischen Provinzen weiterhin ein Prokonsul (bzw. Proprätor) und sein Quästor, deren Amtszeit nach republikanischem Prinzip ein Jahr betrug, für die Verwaltung der Provinz und den Einzug der direkten Steuern (Grund- und Kopfsteuer) verantwortlich blieben, übernahmen in den kaiserlichen Provinzen Repräsentanten des Kaisers - die legati Augusti pro preatore - die statthalterlichen Aufgaben. Ihre Amtszeit war unbefristet, dauerte indes in der Regel nicht länger als drei Jahre. Für den Steuereinzug entsandte der Kaiser eigene Geschäftsführer (procuratores). Mit der Erhebung der jährlich fälligen Judensteuer wurden in den Provinzen spezielle procuratores ad capitularia Iudaeorum betraut, die zu diesem Zweck die Städte der Provinz bereisten. Als seit Nero (54 - 68) das aerarium Saturni unter der direkten Aufsicht zweier kaiserlicher praefecti aerarii geleitet wurde, gab es auch kaiserliche Prokuratoren in den Senatsprovinzen, die dort allerdings lediglich eine Kontrollfunktion bei der Steuererhebung ausübten.
"Der Kaiser schickt Obersteuereinnehmer, ,Prokuratoren` (so heißen die Beamten, welche die dem Fiskus und der kaiserlichen Privatschatulle zustehenden Einkünfte einziehen), in alle kaiserlichen und Senatsprovinzen, in denen die Prokonsuln die Eintreibung der Steuern veranlassten."
(Cassius Dio, Historia, 53, 15).
Die Steuereinnahmen aus den kaiserlichen Provinzen flossen in die jeweiligen Provinzkassen (fisci), aus welchen die Kosten der Provinzverwaltung bestritten wurden. Kaiser Claudius fasste die einzelnen fisci in einer obersten Finanzkasse (fiscus Caesaris) zusammen, in die die Überschüsse der Provinzkassen überführt wurden. Der kaiserliche Fiskus war nicht wie das aerarium Saturni in einem einzigen Tempel untergebracht, sondern in verschiedenen Tempeln (z.B. Kastortempel). Dem Fiskus stand eine Art Finanzminister, der procurator fisci a rationibus (= Geschäftsführer der Kasse in Geldangelegenheiten ), vor.
Das Büro des procurator fisci bildete bis in hadrianische Epoche eine geregelte Organisation aus. Als rechte Hand des Finanzvorstehers fungierte der "Gefährte in Verwaltungsangelegenheiten", der curarium socius. In der Hierarchie darunter standen der Bürochef (optio tabellarium) mit seinem Assistenten (optio) und einem Heer von Schreibern und Archivaren (tabularii).
Es existierte daneben eine kaiserliche Privatkasse, das patrimonium, aus welcher der Kaiser diverse Finanzierungen tätigen konnte, wie beispielsweise Lücken öffentlicher Kassen stopfen, Bauprojekte realisieren, Geschenke an verdiente Persönlichkeiten und auswärtige Regenten untern

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