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Rechtsfolgen bei Verst en gegen Datenschutzrecht sind nur von nachgeordneter Bedeutung und fokussieren sich in der Regel ausschlie lich auf Geldbu en als verwaltungsrechtliche Sanktion. Woran scheitert die deliktische Haftung, die einen Ausgleich f r den Betroffenen leisten k nnte?Das Fehlen einer brauchbaren Definition des Schadens bei Datenschutzverst en, aber noch vielmehr die Schwierigkeit beim Bemessen des Schadens machen einen effektiven Schadensersatzanspruch kaum m glich. Die bei Verst en vorherrschend auftretenden immateriellen Sch den sind nicht in Geld messbar und behindern die effektive Rechtsdurchsetzung etwaiger Anspr che. Daten sind zu lukrativen Wirtschaftsg tern geworden. Das legt materielle Sch digungen bei Datenschutzverletzung durch Private nah. Der deliktische Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung umfasst den Schutz kommerzieller Interessen. Daher erscheint eine Materialisierung von Datenschutzverst en praktikabel.



