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Die heutige Bundeswehr hat mit der ihrer Gr ndungszeit 1955 kaum noch etwas gemein. Tiefgreifende nderungen in Aufgaben und Struktur wie die Aussetzung der Wehrpflicht pr gten vor allem das letzte Jahrzehnt. Ganz anders das zum Schutz der Armee gedachte Strafrecht, die Straftaten gegen die Landesverteidigung ( 109 ff. StGB): von der Literatur seit langem weitgehend bersehen und praktisch nahezu bedeutungslos verharren sie auf dem Stand des Kalten Krieges. Die Arbeit will dieses Wehrstrafrecht zukunftsf hig machen. Dazu werden die deutschen Delikte wie auch hnliche Normen im europ ischen Ausland eingehend analysiert. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Entwicklung von Kriterien f r den materiellen Verbrechensbegriff : welche Verhaltensweisen bed rfen einer strafrechtlichen Sanktion und welche nicht? Die Anwendung des so erarbeiteten Ma stabs auf das Wehrstrafrecht bildet den Abschluss des Werks in Form eines konkreten Gesetzesvorschlags.



