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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Hochschule Bochum (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt.
Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können.
Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG).
Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen.
Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten.
Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion).
Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß.
Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt.
Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten.
Anders als Basel I verlangt Basel II e...



