Description
(Short description)
Die Autorin befasst sich mit der deliktischen Außenhaftung der Leitungsorgane in der Kapitalgesellschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Geschäftsleiter gegenüber Dritten haften, wenn sie anlässlich ihrer organschaftlichen Tätigkeit eine unerlaubte Handlung im Sinne der 823 ff. BGB begehen.
(Text)
Die Autorin befasst sich mit der deliktischen Außenhaftung der Leitungsorgane in der Kapitalgesellschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Vorstandsmitglieder in der Aktiengesellschaft und Geschäftsführer in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber Dritten haften, wenn sie anlässlich ihrer organschaftlichen Tätigkeit eine unerlaubte Handlung im Sinne der 823 ff. BGB begehen. Ausgangspunkt ist dabei das zentrale Problem, die haftungsrechtlichen Grundsätze des Kapitalgesellschaftsrechts und die Wertungen des allgemeinen Schuldrechts zu einem Ausgleich zu bringen und diese einer genauen Analyse zu unterziehen.
(Table of content)
Dogmatische Grundlagen und Fallgruppen der Haftung von juristischen Personen und Leitungsorganen - Vergleich mit verwandten Rechtsinstituten - Kriterien, die eine Durchbrechung der Haftungskonzentration auf die juristische Person rechtfertigen
(Author portrait)
Geesa de Vries studierte Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam, der Université Paris X - Nanterre sowie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war.



