Description
(Short description)
Der Autor beleuchtet die Geltung, Reichweite und Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips des Kartellbußgeldrechts der EU. Er konzentriert sich dabei auf die Tatbestandsseite der Vorschriften des Wettbewerbsrechts sowie ihre Ausfüllung durch EU-Kommission und Unionsgerichte und zeigt Lösungswege auf.
(Text)
Der Autor beleuchtet die Geltung, Reichweite und Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips auf Tatbestandsebene des Kartellbußgeldrechts der EU. Er zeichnet die Entwicklung dieser quasi-strafrechtlichen Fundamentalgarantien nach, untersucht ihre Einhaltung in den Wettbewerbsvorschriften sowie durch die EU-Kommission und Unionsgerichte und zeigt Lösungswege auf. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV weder dem Wortlaut nach noch durch die Praxis hinreichend bestimmt sind. Verstöße gegen das Schuldprinzip identifiziert er hinsichtlich Art. 101 Abs. 1 und Abs. 3 AEUV.
(Table of content)
Inhalt: Die Reichweite des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Schuldprinzips im Unionsrecht - Bestimmtheitsgrundsatz und Schuldprinzip auf Tatbestandsebene der Bußgeldnormen - Die Freistellungstatbestände des Art. 101 Abs. 3 AEUV und das Legalausnahmeprinzip.
(Author portrait)
Moritz Dästner studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Brighton. Er war als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Universität Bonn tätig und ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.



