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Description
(Text)
Die Modernisierung des Schuldrechts hat im Arbeitsrecht zahlreiche Fragestellungen aufgeworfen. Die Autorin setzt sich u. a. mit der schuldrechtlichen Behandlung des häufigsten Falls der Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis - der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit - auseinander. Eine differenzierte Betrachtung ihrer verschiedenen Erscheinungsformen ermöglicht eine interessengerechte Lösung für beide Arbeitsvertragsparteien im runderneuerten
275 BGB. Im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Arbeitgebervorschusses nach
326 Abs. 4 BGB i.V.m. den rücktrittsrechtlichen Vorschriften stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmerschutzerwägungen zu einer analogen Anwendung der bereicherungsrechtlichen Vorschriften zwingen. Auch wird die Reichweite der in
619 a BGB angeordneten Beweislastumkehr für Pflichtverletzungen bei der Arbeitnehmerhaftung kritisch überprüft.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Einordnung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in 275 BGB - Behandlung der Problematik der dauerhaften Leistungsunfähigkeit trotz Restleistungsfähigkeit, der eigen- und fremdgefährdenden Weiterarbeit, des Präsentismus - Herausarbeitung der Arbeitgeberinteressen - Rückabwicklung eines Arbeitgebervorschusses bei Leistungsunmöglichkeit des Arbeitnehmers nach Rücktrittsrecht und Notwendigkeit einer Korrektur aus Arbeitnehmerschutzerwägungen - Kritische Überprüfung der Reichweite der Beweislastumkehr in 619 a BGB mit Blick auf die Mankohaftung.
(Author portrait)
Die Autorin: Anna-Luise Börner, geboren 1973 in Bonn; 1993-2000 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne; Postgraduiertenstudium «Internationales Wirtschaftsrecht» an der Universität Bielefeld; 2000-2002 Referendariat am Landgericht Köln; Stationen in Kapstadt, Sydney und an der Verwaltungshochschule in Speyer; seit 2003 zunächst als Syndika bei einem Luftfahrtunternehmen in Köln und seit 2007 als Arbeitsrechtsreferentin bei einem Transport- und Logistikunternehmen in Berlin mit vornehmlich bundesweiter forensischer Tätigkeit vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht für die Konzernunternehmen; Abschluss der Promotion 2009 am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.



