Description
(Text)
Die Arbeit geht der Frage nach, ob die polizeiliche Generalklausel als Auffangnorm subsidiär zu den Eingriffsermächtigungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anwendbar ist. Die Autorin setzt sich zunächst kritisch mit der Rechtsprechung und Literatur auseinander. Im Anschluss hieran folgt eine Auslegung der einzelnen Normen. Es zeigt sich, dass lediglich die
20 Abs. 2, 21 und 25 Abs. 1 BImSchG abschließende Spezialregelungen sind.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das Verhältnis der immissionsschutzrechtlichen Eingriffsermächtigungen zur polizeilichen Generalklausel aus Sicht der Rechtsprechung und Literatur - Der überflüssige Begriff der "Legalisierungswirkung" - "Legalisierungswirkung" und Spezialität keine Alternativen - Kein abschließender Charakter des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Weitere Geltung von landesrechtlichen Regelungen in verschiedenen Bereichen des Immissionsschutzes - Die Aufgabe der polizeilichen Generalklausel als Auffangnorm.
(Author portrait)
Die Autorin: Christiane Wegricht, geboren 1970; Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gießen; Syndikusanwältin des Bundes der Freien Waldorfschulen; 2008 Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gießen.



