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Description
(Text)
Das Abhalten von IATA-Passagiertarifkonferenzen zur Abstimmung von Durchgangstarifen für das multilaterale Interlining war seit vielen Jahren vom Kartellverbot befreit. Mit Annahme der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1459/06 durch die Kommission gilt dies für Tarifkonsultationen den rein innergemeinschaftlichen Luftverkehr betreffend nicht mehr. Für Strecken mit den USA und Australien sowie weiteren Drittländern hat die Kommission zeitlich beschränkte Freistellungen erteilt. Ob dies im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht und welche Auswirkungen die Vorgehensweise auf die unbestrittenen Vorteile des Interlining für die am Verfahren beteiligten Verbraucher und Unternehmen hat, untersucht der Verfasser in dieser Studie.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Tarifbildung und IATA-Interlining - Eine wettbewerbsrechtliche Betrachtung - Entwicklung der Tarifbildung vom Abkommen von Chicago bis zum Ende der Preisregulierung in den USA und Europa - Bilaterale Luftverkehrsabkommen - Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs - Beurteilung der IATA-Tarifkonferenzen bezüglich der Durchführung des IATA-Interlining - Untersuchung alternativer Kooperationsformen - Code-Sharing - Prüfung der Konformität der Verordnung Nr. 1459/2006 mit dem Gemeinschaftsrecht.
(Author portrait)
Der Autor: Ulrich Steppler ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Luftverkehrs-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Marburg sowie englisches Recht an der University of Kent in Canterbury (England). Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 1999 absolvierte er die Referendarzeit am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Wahlstation in New York.



