Description
(Text)
Staatliche Tatprovokation ist eine der "Ermittlungsmethoden", die der deutsche Gesetzgeber noch immer nicht spezialgesetzlich geregelt hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die Ursachen hierfür aufzuzeigen und eine nachvollziehbare Grenze zwischen strafprozessual zulässiger und unzulässiger Tatprovokation zu ziehen. Das setzt nicht nur Überlegungen zu Sinn und Zweck von Tatprovokation voraus, sondern auch solche, die ihren Regelungsstandort betreffen. Um die Untersuchung auf eine breite Erkenntnisbasis zu stellen, bezieht der Autor die Rechtsordnungen Englands und Schottlands mit ein. Da sich das anvisierte Regelungsmodell auch als europatauglich erweisen soll, folgen diesem rechtsvergleichenden Ansatz Rekurse auf die Rechtsprechung des EGMR und einschlägige europäische und internationale Abkommen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Tatprovokation als Gefährlichkeitstest - Zulässigkeitskriterien des BGH - Tatprovokation und Feindstrafrecht - Rechtsfolgen unzulässiger Tatprovokation - Lockspitzeleinsatz in England und Schottland - Tatprovokation in der Rechtsprechung des EGMR - Verdeckte Ermittlungen auf internationaler Ebene.
(Author portrait)
Der Autor: Matthias Dann, geboren 1974 in Bonn; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; Erste juristische Staatsprüfung 1999; LL.M.-Programm an der University of Edinburgh 1999-2000; danach Korrekturassistent in Bonn; Rechtsreferendariat in Bonn und Berlin; Zweite juristische Staatsprüfung und Promotion 2005; seit 2005 Rechtsanwalt in Düsseldorf.



