Description
(Text)
Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999,I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentär in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Prägend für die internationale Entscheidungszuständigkeit, den Begriff der Eilmaßnahmen und ihre Extraterritorialität ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der "realen Verknüpfung" zwischen Forum, Eilmaßnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verständnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ führen. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschließende Zuständigkeitsnormen im europäischen einstweiligen Rechtsschutz.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Begriff der einstweiligen Maßnahme aus Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVÜ - Internationale Entscheidungszuständigkeit im europäischen einstweiligen Rechtsschutz - Extraterritoriale Wirkung von Eilmaßnahmen unter EuGVVO/EuGVÜ - Zulässigkeit von Leistungs- und Unterlassungsverfügungen unter EuGVVO/EuGVÜ.
(Author portrait)
Der Autor: Volker Willeitner, geboren 1969, Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Referendariat in Stuttgart, 2001 Zulassung als Rechtsanwalt in Stuttgart, Promotion 2003 an der Universität Heidelberg.



