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Description
(Text)
Geschlossene Immobilienfonds stellen eine bedeutende Anlageform dar. Neben der Werthaltigkeit von Immobilienvermögen schätzen die Anleger vor allem die mit der Zeichnung eines (finanzierten) Anteils verbundenen steuerlichen Vorteile. Stellen sich die versprochenen Vorteile nicht ein, verweigern die Anleger in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen gegenüber den finanzierenden Banken die Rückzahlung des Darlehens. Ziel dieser Arbeit ist es, die einzelnen Einwände der Anleger zu ordnen und Kriterien aufzuzeigen, die eine verlässliche Bestimmung der Pflichten der Kreditinstitute ermöglichen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Haftung des finanzierenden Kreditinstituts wegen Verletzung von Aufklärungspflichten - Auswirkungen der Nichtigkeit der Vollmacht zum Abschluss des Darlehensvertrages - Der Einwendungsdurchgriff.
(Author portrait)
Der Autor: Markus Engel studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, 1988 bis 1991 war er Referendar in Rheinland-Pfalz, seit 1993 ist er Justitiar der Sparkasse Saarbrücken, 1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Promotion erfolgte 2002.



