Description
(Text)
Aufgrund der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung hat die Bedeutung des Sachverständigenbeweises im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zivilprozeßordnung zugenommen. Der Gesetzgeber erkannte, daß die knappe gesetzliche Regelung nicht mehr den vielfachen, sich in der tatsächlichen Praxis stellenden Fragen entsprach und traf Neuregelungen im Rechtspflegevereinfachungsgesetz 1991. Gleichwohl stellt sich auch hiernach den Parteien, dem Gericht und insbesondere den Sachverständigen die Frage, ob der Sachverständige bei der Tatsachenerhebung im Rahmen der Errichtung seines Gutachtens an prozessuale Regeln gebunden ist und welche Folgen Verstöße gegen solche Regeln haben.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die gesetzliche Regelung der Tatsachenerhebung - Bedeutungszusammenhänge und teleologische Interpretation - Die Prozeßmaxime - Tatsachenerhebung und Beibringungsgrundsatz - Einschränkung des Beibringungsgrundsatzes - Folgen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes für die Tatsachenerhebung - Tatsachenerhebung während der Gutachtensvorbereitung - Verwertbarkeit der Tatsachen im Urteil.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Daub wurde in Freiburg geboren. Er studierte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg Jura. 1991 legte er das erste juristische Staatsexamen ab. Die Referendarsausbildung erfolgte in Freiburg. Seit Anfang 1994 ist Stefan Daub Rechtsanwalt in Freiburg.



