Description
(Text)
Der Steuerpflichtige hat nach 153 AO eine Erklärung, deren Unrichtigkeit er später erkennt, zu berichtigen und dies sogar unverzüglich anzuzeigen. Im ersten Teil geht es um den steuerrechtlichen Hintergrund dieser Vorschrift; im zweiten Teil wird gezeigt, inwiefern die steuerverfahrensrechtliche Pflichtverletzung steuerstrafrechtliche Konsequenzen - insbesondere für Steuerberater - haben kann. Steuerrecht und Strafrecht sind hier in einen erheblichen Disharmoniebereich geraten. Eine rechtsstaatlich vertretbare Auslegung gebietet es entgegen bisher vorherrschender Erkenntnis, daß die unterlassene Korrektur strafrechtlich nicht relevant ist, wenn die Berichtigungspflicht erst nach Festsetzung der Steuer entsteht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Berichtigungspflicht nach 153 AO - Sinn und Zweck der Vorschrift - Normadressaten, insbesondere Steuerberater - Rechtscharakter der Erklärung - Nachträgliches Erkennen - Inhalt der Berichtigungspflicht - Regelungslücken - Strafrechtliche Folgen der Pflichtverletzung.
(Author portrait)
Der Autor: Markus H.G. Möller wurde 1962 in Bremen geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. 1990 Große Juristische Staatsprüfung in Hamburg. Seit 1991 Rechtsanwalt in Bremen.



