Der Tatbestand der freien Berufe als Anknüpfungspunkt für Steuerrechtsdifferenzierungen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1912) (Neuausg. 1996. 266 S. 210 mm)

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Der Tatbestand der freien Berufe als Anknüpfungspunkt für Steuerrechtsdifferenzierungen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .1912) (Neuausg. 1996. 266 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631493892

Description


(Text)
Die Unterscheidung zwischen freien Berufen und sonstiger selbständiger Erwerbstätigkeit ist seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher Kritik und gegenwärtig insbesondere in der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb in Frage gestellt worden. In dieser Arbeit wird die historische Entwicklung des Begriffes des "freien Berufes" und des "Gewerbes" untersucht und die bestehende, unterschiedliche steuerliche Behandlung von freien Berufen und Gewerbetreibenden im Einkommensteuerrecht und Gewerbesteuerrecht dargestellt. Die Verfasserin kommt dabei zum Ergebnis, daDie Verfasserin kommt dabei zum Ergebnis, daß weder im Einkommensteuerrecht noch im Gewerbesteuerrecht der Tatbestand der freien Berufe Anknüpfungspunkt für Steuerrechtsdifferenzierungen sein darf. Im Einkommensteuerrecht sollten deshalb die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit in einem Tatbestand zusammengefaßt werden und eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung nicht mehr von der Einkunftsartfreier Beruf bzw. Gewerbebetrieb abhängig gemacht werden. Für das Gewerbesteuerrecht wird eine Neudefinition des Steuergegenstandes gefordert.
(Author portrait)
Die Autorin: Bärbel Freier wurde 1961 in Neckarsulm geboren. Nach Abschluß ihrer Ausbildung für den gehobenen Dienst bei der Steuerverwaltung Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg von 1984 bis 1989. 1989 Erstes Staatsexamen. Von 1989 bis 1991 Referendariat am Landgericht Heilbronn. Im Rahmen der Schwerpunktausbildung «Wirtschaft und Steuern» Tätigkeit am Finanzgericht Baden-Württemberg sowie Teilnahme an der Schwerpunktausbildung an der Universität Heidelberg. 1991 Zweites Staatsexamen. Seit 1992 Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzlei in Heilbronn. 1995 Promotion an der Universität Heidelberg.

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