Description
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Das Zusammenwirken von kollisionsbegründenden, kollisionsauflösenden und wirtschaftslenkenden Normen im Internationalen Steuerrecht birgt offenkundig die Gefahr, daß hieraus nicht eine irgendwie geartete Ordnung, sondern Chaos entsteht: Ziel der inner- und zwischenstaatlichen Steuerrechtsetzung auch in bezug auf das privatwirtschaftliche Engagement in Entwicklungsländern muß es daher sein, ein steuerpolitisch "sinnvolles", d.h. "zweckmäßiges" Regelungssystem zu implementieren. Allerdings herrscht hinsichtlich der Frage nach der "Zweckmäßigkeit" des uni- und bilateralen Instrumentariums insbesondere bei Investitionen in Entwicklungsländern offenbar Unklarheit. Diese Fragestellung wurde auch bisher im Schrifttum weitestgehend vernachlässigt. Die Arbeit untersucht deshalb auf der Basis einer Analyse der deutschen unilateralen Normen bei der Ertragsbesteuerung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern, ob und inwieweit durch den Abschluß von DBA mit diesen Staaten bestehende Mängel der innerstaatlichen Vorschriften behoben werden können und somit zur Erhöhung der Zweckmäßigkeit beigetragen werden kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Anforderungen an die Ertragsbesteuerung von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern - Vorteilhaftigkeitsanalyse von Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber unilateralem deutschen Steuerrecht bei Betriebstätten und Tochterkapitalgesellschaften.
(Author portrait)
Der Autor: Dirk-Oliver Kaul wurde 1963 in Bensheim a.d. Bergstraße geboren und studierte nach der Ausbildung zum Bankkaufmann Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin. Im Februar 1990 legte er dort die Prüfung zum Diplom-Kaufmann ab. Von 1990 bis 1994 arbeitete er als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der TU Berlin und promovierte dort im Februar 1996. Seit Anfang 1995 arbeitet er als Steuerberater bei einer großen internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt/Main.



