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Description
(Text)
Die soziale Frage als Folge der industriellen Revolution prägte auch die agrarpolitische Diskussion in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Als Beitrag zur Linderung der landwirtschaftlichen Notlage wurde die Reform des schweizerischen Privatrechts - insbesondere des Grundpfand- und Erbrechts - im Rahmen der Vereinheitlichung auf Bundesebene betrachtet. Der Schweizerische Bauernverband nahm maßgeblichen Einfluß auf die Gesetzgebungsarbeiten. Verschiedene Institute des einheitlichen Rechts berücksichtigten zwar die besonderen bäuerlichen Bedürfnisse, konnten sich aber nach 1912 praktisch nicht durchsetzen, weil die freiheitlich-individualistischen Axiome der Kodifikation in der Rechtsanwendung Vorrang genossen und die Konzessionen zugunsten der Bauern zur Wirkungslosigkeit verurteilten. Mit dem ZGB von 1907 und dem revidierten OR von 1911 wurde kein besonders soziales oder gar bauernfreundliches Privatrecht geschaffen. Das bäuerliche Bodenrecht erfüllte aber willkommene ideologische Dienste, indem die Bauern für die Rechtsvereinheitlichung gewonnen werden konnten.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Vereinheitlichung und Kodifikation des Privatrechts als Beitrag zur Lösung der sozialen Frage in der Landwirtschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts - Die Entstehung der Privatrechtskodifikation und die bäuerlichen Forderungen - Das bäuerliche Bodenrecht in der Kodifikation.
(Review)
"Ralph Steppacher legt mit seiner Dissertation eine brillante, spannende, überzeugende und sehr fundierte Arbeit vor." (Plädoyer)
(Author portrait)
Der Autor: Ralph Steppacher wurde 1954 geboren. Er studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaft an der Universität Bern. Bis 1985 war er als Assistent am Rechtshistorischen Seminar der Universität Bern bei Prof. Dr. Pio Caroni tätig. Nach einem Praktikum am Bezirksgericht Arbon arbeitete er ab 1987 als Gerichtsschreiber der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen. 1988 erwarb er das thurgauische Anwaltspatent und wurde 1990 zum hauptamtlichen Richter (Abteilungspräsident) der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen gewählt.



