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Zahlreiche Gesetze verweisen zur Erfassung von Unternehmensverbindungen auf den aktienrechtlichen Abhängigkeitstatbestand, d.h. auf 17 AktG. Aus dieser Verknüpfung von Rechtsgebieten durch das gesetzestechnische Mittel "Verweisung" folgt die grundlegende Frage, ob das im Aktiengesetz kodifizierte Unternehmensverbindungsrecht das Verständnis von "Unternehmen" und "abhängig" in den anderen Rechtsgebieten bestimmt. Diese Problematik wird exemplarisch anhand der Verweisungen in der Fusionskontrolle untersucht.
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Aus dem Inhalt: Die Verweisung als Kriterium der Gesetzesauslegung - "Unternehmen" und "Abhängigkeit" in 17 AktG und den auf diese Definitionsnorm verweisenden nicht aktienrechtlichen Vorschriften.



