Begriff, Inhalt und Zulässigkeit der Beweislastumkehr im materiellen Strafrecht : Dissertationsschrift. (Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht .52) (2001. XVI, 282 S. 21 cm)

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Begriff, Inhalt und Zulässigkeit der Beweislastumkehr im materiellen Strafrecht : Dissertationsschrift. (Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht .52) (2001. XVI, 282 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631372586

Description


(Text)
Die Arbeit beschäftigt sich aus aktuellem Anlaß mit den grundlegenden Fragen zu Begriff, Inhalt und Zulässigkeit der Beweislastumkehr. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei den Ausführungen zur inhaltlichen Bestimmung der Beweislastumkehr. Diese belegen, daß der Grundsatz «in dubio pro reo» als die Beweislastgrundregel des Strafrechts ein Rechtssatz ist, der aus Tatbestand («in dubio») und Rechtsfolge («pro reo») besteht, und daß deshalb Abweichungen von diesem Grundsatz nicht nur durch eine Abänderung der Rechtsfolge («contra reum») eintreten können, sondern daß eine Beweislastumkehr auch dadurch herbeigeführt werden kann, daß durch Eingriffe in das Normengefüge des Beweisrechts Einfluß auf das Entstehen eines non liquet und damit auf die Voraussetzung für eine Beweislastentscheidung genommen wird. Die Arbeit gelangt im Rahmen der abschließenden Zulässigkeitsüberlegungen zu dem Ergebnis, daß eine Beweislastumkehr im gesamten materiellen Strafrecht wegen Verstoßes gegen Art. 1 I GG absolut unzulässig ist.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Begriffliche Grundlagen - Inhaltliche Bestimmung der Beweislastumkehr - Rechtsgeschichtliche Überlegungen - Zulässigkeit der Beweislastumkehr.
(Author portrait)
Der Autor: Joachim Bock wurde 1966 in Heidelberg geboren. Ab 1987 Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, 1. Staatsexamen 1993, 2. Staatsexamen 1995, ebenfalls in Heidelberg. Danach war er als Repetitor und freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig. 1998 erfolgte die Übernahme in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Derzeit ist der Autor Strafrichter am Amtsgericht in Karlsruhe. Promotion 2000.

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