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Description
(Text)
Mehr und mehr Arbeitgeber versuchen durch einen Wechsel ihres Verbandes, das bestehende Tarifniveau zu manipulieren. Allerdings sind die bisherigen Verpflichtungen durch einen Verbandswechsel wegen der erweiterten Tarifbindung des
3 Abs. 3 TVG nicht so leicht abzuschütteln. Die Fortgeltung der Tarifverträge des bisherigen Verbandes kann zu Tarifkollisionen mit den Tarifverträgen des neuen Verbandes führen. Diesen Tarifkonkurrenzen und -pluralitäten kann aufgrund der besonderen Entstehensursache nicht mit den allgemeinen Regeln begegnet werden. Die Friedenspflicht steht als schuldrechtliche Verpflichtung einem Arbeitskampf für die bereits konkret geregelte Materie entgegen. Allerdings können die Tarifvertragsparteien Übergangsregelungen schaffen, für die dann die Friedenspflicht nicht gilt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Wechsel des Arbeitgeberverbandes - Fortgeltung des
3 Abs. 3 TVG - Tarifkonkurrenz und -pluralität - Regeln zur Lösung von Tarifkollisionen - Übergangsprobleme.
(Author portrait)
Die Autorin: Michaela Brunssen, 1968 in Köln geboren, nahm 1989 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen auf, das sie 1995 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung abschloß. Ab 1997 Referendariat im OLG-Bezirk Celle. Promotion 1999.



