Description
(Text)
In Italien werden Rechte an Kraftfahrzeugen, die nach italienischem Recht keine gewöhnlichen beweglichen Sachen, sondern beni mobili registrati sind, in einem öffentlichen Register, dem Pubblico Registro Automobilistico erfaßt. Daraus resultierend ergeben sich rechtliche Besonderheiten an Kraftfahrzeugen in Italien, die sich vom deutschen Recht unterscheiden. Die insoweit anwendbaren Vorschriften sind in Italien verstreut und beruhen zum Teil auf Verordnungen und auf mitunter analoger Anwendung der für Grundstücke geltenden Regeln. Schwerpunkt der Arbeit ist die Untersuchung dieser Rechtsregeln, insbesondere der organisatorisch im Vordergrund stehenden zivilrechtlichen Fragen, dort insbesondere des Eigentums, Eigentumerwerbs und der Sicherungsrechte an Kraftfahrzeugen. Gleichzeitig werden sowohl die Praxis in Italien als auch die italienischen Reformbestrebungen vorgestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Das Pubblico Registro Automobilistico (P.R.A.) - ein Register für beni mobili registrati (registrierte bewegliche Sachen) - Rechtsverhältnisse an Kraftfahrzeugen: Eigentum und Eigentumserwerb, insbesondere der Kaufvertrag; Sicherungsrechte an Kraftfahrzeugen - Praxis der Eintragung in Italien beim Kauf von Kraftfahrzeugen - Italienische Reformbestrebungen.
(Author portrait)
Die Autorin: Susanne Kapellmann, geboren 1970 in Mönchengladbach. Von 1989 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Passau und Bologna. Von 1995 bis 1997 Referendariat in Berlin, anschließend Erarbeitung der Dissertation. Seit 1997 Rechtsanwältin in Berlin.



