Description
(Text)
Die EG-Fernsehrichtlinie begünstigt die europäische Programmindustrie durch Fernsehquoten zugunsten europäischer Werke. Ihre nahezu einhellige Bewertung als kulturpolitisches Instrument zum Schutz der kulturellen Identität Europas vor der Überrepräsentation außereuropäischer, insbesondere US-amerikanischer Inhalte läßt sich jedoch nicht plausibel begründen. Die Fernsehquoten sind vielmehr Teil einer außenhandelspolitischen Strategie der Gemeinschaft, wonach der europäischen Programmindustrie durch Marktinterventionen der Zugang zu einem strategisch wichtigen Marktsegment eröffnet werden soll. Als genuines Wirtschaftsrecht beeinträchtigen die Fernsehquoten die mitgliedstaatliche Kulturhoheit nur unwesentlich. Problematisch ist jedoch ihre Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten und den Vorgaben des GATT.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Rechtmäßigkeit der europäischen Fernsehquoten - Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinschaft - Grundrechtsimplikationen europäischer Fernsehquoten - Vereinbarkeit europäischer Fernsehquoten mit den Vorgaben des GATT.
(Author portrait)
Der Autor: Michael Frese studierte von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften in Frankfurt. Der weitere Ausbildungsweg führte ihn nach Abschluß eines europarechtlichen LLM.-Studiengangs in Barcelona über Berlin und Brüssel zurück nach Frankfurt, wo er heute als Wirtschaftsjurist tätig ist.



