Auslese für die Siedlergesellschaft : Die Einbeziehung Volksdeutscher in die NS-Erbgesundheitspolitik im Kontext der Umsiedlungen 1939-1945 (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung Band 055) (2014. 671 S. mit 2 Tab., 4 Grafiken und 3 Karten. 245 mm)

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Auslese für die Siedlergesellschaft : Die Einbeziehung Volksdeutscher in die NS-Erbgesundheitspolitik im Kontext der Umsiedlungen 1939-1945 (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung Band 055) (2014. 671 S. mit 2 Tab., 4 Grafiken und 3 Karten. 245 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783525369678

Description


(Short description)
Das Buch untersucht das Schicksal der Volksdeutschen, die im Rahmen der NS-Umsiedlungspolitik einem Selektionsprozess unterzogen wurden, der auch als Modell für die gesamte deutsche Bevölkerung dienen sollte. Das Buch untersucht das Schicksal der Volksdeutschen, die im Rahmen der NS-Umsiedlungspolitik einem Selektionsprozess unterzogen wurden.
(Text)
Als am 1. September 1939 die deutschen Truppen in Polen einfielen, war das der Auftakt für die Eroberung von »Lebensraum im Osten«. Eroberung war gleichbedeutend mit der Versklavung und Vernichtung der einheimischen Bevölkerung, die der NS-Rassenideologie nach als »fremdvölkisch« und daher »minderwertig« galten. An ihren Platz sollten sogenannte »Volksdeutsche« treten, die bis dahin als Minderheiten in verschiedenen europäischen Ländern, z.B. Rumänien, Lettland oder Italien, lebten. Über eine Million Menschen verließen auf dem Land- und Schiffsweg ihre alte Heimat. Allerdings erhielt keineswegs jeder dieser Umsiedler den von der NS-Propaganda versprochenen Bauernhof im Osten. Zum einen blieben viele von ihnen in provisorischen Lagern untergebracht und warteten dort auf ihre endgültige Ansiedlung. Zum anderen galten nicht alle Volksdeutschen als »siedlungstauglich«. Nur »rassereine« und »erbgesunde« Umsiedler sollten in den Osten gelangen und dort Teil der neu zu schaffenden Siedlergesellschaft werden. Während des Einbürgerungsverfahrens untersuchten und selektierten Ärzte und »Rasseexperten« dafür jeden Einzelnen. Dabei galt nicht allein der »Rassereinheit« sondern auch der »Erbgesundheit« besondere Aufmerksamkeit. Gemäß der »rassenhygienischen« Idee galten Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen als »minderwertig« und zugleich als Gefahr für den deutschen »Volkskörper«. Sie sollten mit Hilfe der bereits praktizierten »rassenhygienischen« Maßnahmen ausgesondert werden. Damit drohte ihnen nichts Geringeres als die Zwangssterilisation und die Einbeziehung in die NS-Krankenmorde.
(Author portrait)

Dr. Maria Fiebrandt ist Mitarbeiterin beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Außenstelle Dresden.

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