Description
(Short description)
Abweichend von
40 Abs. 1 Satz 1 VwGO weist
23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG Streitigkeiten über bestimmte Maßnahmen, die traditionell als Justizverwaltungsakte bezeichnet werden, den ordentlichen Gerichten zu. Sebastian Conrad unternimmt eine Aufarbeitung der Grundlagen und der Systematik der
23 ff. EGGVG und entwirft ein konsistentes Verständnis dieses Regelungskomplexes, anhand dessen Grundfragen des sogenannten Justizverwaltungsaktes und der Auslegung der
23 ff. EGGVG beantwortet werden.
(Text)
40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die verwaltungsgerichtliche Generalklausel, bestimmt die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Abweichend hiervon ordnet 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG an, daß die Rechtmäßigkeit der in dieser Vorschrift beschriebenen Maßnahmen, die seit jeher üblicherweise als Justizverwaltungsakte bezeichnet werden, nur in einem gesonderten, in den 23ff. EGGVG näher ausgestalteten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und damit außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden kann. Vom Gesetzgeber ursprünglich als Übergangsregelung gedacht, ist die förmliche Einrichtung dieses eigenen Rechtsweges längst ein anerkannter Bestandteil im Kanon der Gerichtszuständigkeiten.
Sebastian Conrad unternimmt eine umfassende Aufarbeitung der Grundlagen und der Systematik der 23 ff. EGGVG. Ausgehend von dem Verhältnis des 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG zur Rechtsfigur des Justizverwaltungsaktes, das überwiegend anhand der Normengeschichte beleuchtet wird, wird ein konsistenter Entwurf eines Verständnisses dieses Regelungskomplexes gezeichnet, der auf der Stellung der 23ff. EGGVG im Gefüge der Prozeßordnungen aufbaut und sowohl dem Zweck der Einrichtung eines gesonderten Verfahrens in Justizverwaltungsangelegenheiten als auch den Vorgaben des Verfassungsrechts Rechnung trägt. Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen werden einerseits Leitlinien für die Auslegung des Tatbestandes des 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, des sogenannten Justizverwaltungsaktes, abgeleitet und andererseits Grundfragen für das Verständnis der Rechtsfolge des 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG, das Prozeßrecht der 23 ff. EGGVG, beantwortet.
(Table of content)
Erster Teil: Einleitung
Die 23 ff. EGGVG als Untersuchungsgegenstand der Rechtswissenschaft - Themenstellung und Gang der Arbeit
Zweiter Teil: Allgemeine Grundlagen der 23 ff. EGGVG
Das Verhältnis der 23 ff. EGGVG zur Rechtsfigur des Justizverwaltungsaktes - Die Struktur der 23 ff. EGGVG als Normen des Prozeßrechts - Die Bezüge der 23 ff. EGGVG zum Verwaltungsverfahrensrecht - Zweckmäßigkeit und Rechtswegeeinheitlichkeit als Geltungsgrund der 23 ff. EGGVG - Das Verhältnis der 23 ff. EGGVG zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - Der Lehrsatz der engen Auslegung von 23 EGGVG - Zwischenbilanz
Dritter Teil: Der sogenannte Justizverwaltungsakt. Tatbestand und Rechtsfolge des 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG
Der Tatbestand des 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG - Die Subsidiaritätsregelung des 23 Abs. 3 EGGVG - Grundfragen des Prozeßrechts in Justizverwaltungssachen
Vierter Teil: Bewertung und Zusammenfassung
Bewertung der vorgefundenen Regelung - Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Sachwortverzeichnis



