Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht. : Beurteilungsspielräume der Verwaltung gegenüber den Gerichten?. Dissertationsschrift. Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 946) (2004. 367 S. 367 S. 224 mm)

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Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht. : Beurteilungsspielräume der Verwaltung gegenüber den Gerichten?. Dissertationsschrift. Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 946) (2004. 367 S. 367 S. 224 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 367 S.
  • 商品コード 9783428113019

Description


(Text)
Wenn die Verwaltung über die Zulassung oder die Untersagung einer Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet, muss sie eine Vielzahl naturwissenschaftlicher Fragen einschätzen. Daher setzt auch die Kontrolle solch komplizierter gentechnikrechtlicher Risikoentscheidungen durch Gerichte wissenschaftlichen Sachverstand voraus. Richter verfügen aber nur selten über eine naturwissenschaftliche Vorbildung und müssen sich oft auf die Verwaltung und auf Sachverständige verlassen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Gerichte gentechnikrechtliche Streitigkeiten entscheiden können und dürfen: Ist die Letztentscheidung über gentechnische Vorhaben - "kraft Natur der Sache" - der auf das Gentechnikrecht spezialisierten Fachbehörde vorzubehalten, und hat diese Behörde einen gerichtsresistenten Einschätzungsspielraum? Die bisherige Rechtsprechung befürwortet dies.

Sandra Schmieder tritt dieser Ansicht entschieden entgegen. Sie zeigt und begründet, dass und warum das Grundgesetz kontrollfreien gentechnischen Beurteilungsspielräumen von Behörden entgegensteht: Der von Art. 19 IV GG verfassungsgebotene Gerichtsschutz, der Grundrechtsschutz für Angrenzer eines Freilandversuches wie für Biobauern, die ein gentechnisches Vorhaben bekämpfen, und der Grundrechtsschutz für Anlagenbetreiber, denen ein Forschungsvorhaben versagt wurde, sowie der von Art. 20a GG geforderte effektive Umweltschutz verlangen eine umfassende Kontrollkompetenz der Gerichte. Auch verbietet die Bedeutung der Rechtsprechung als unabhängige Gewalt einen gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraum. Zudem bestehen europarechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Beurteilungsspielraum im maßgeblich durch EG-Richtlinien bestimmten Gentechnikrecht. Die Autorin bezieht aktuelle Änderungen des Gentechnikrechts durch das Zweite GenTG-ÄndG und durch die neuen EG-Verordnungen über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ein.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Hintergrund, Ziel und Gang der Untersuchung - B. Kontrollgegenstände: Risikoentscheidungen nach dem Gentechnikgesetz - C. Die gerichtliche Kontrolle von Risikoentscheidungen nach dem Gentechnikgesetz - D. Vereinbarkeit der gentechnikrechtlichen Kontrollpraxis mit Art. 19 IV GG? - E. Vereinbarkeit eines gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraums mit den materiellen Grundrechten? - F. Vereinbarkeit eines gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraums mit Art. 20a GG? - G. Vereinbarkeit eines gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraums mit der verfassungsrechtlichen Rolle von Gerichten? - Verstoß gegen Art. 92, 97 GG - H. Vereinbarkeit eines gentechnikrechtlichen Beurteilungsspielraums mit dem Europarecht? - I. Ergebnis der Arbeit - J. Zusammenfassung der Arbeit in Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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